Mutterschutz
18. Oktober 2023 von Chris Kerscher | Kommentar schreiben
Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz und der Gesundheit von Mutter und Kind! Über die gesamte Stillzeit ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, sowie nachts zwischen 20 und 6 Uhr jedoch nicht zulässig.
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In der Stillzeit ist im Mutterschutzgesetz klar geregelt, wie viel Mehrarbeit ihr leisten dürft: Nicht mehr als 8,5 Stunden täglich und nicht mehr als 90 Stunden in einer Doppelwoche (14 Tage inkl. Sonntage).
In den ersten 12 Monaten nach der Geburt sind Mütter für die „erforderliche Zeit“ zum Stillen freizustellen.
Ein solches ist also kein „Wunsch“ der stillenden Mutter, sondern eine gesetzlich geregelte Maßnahme um stillende Mütter zu schützen. Die stillende Mutter darf also nicht arbeiten solange sie stillt und am Arbeitsplatz einer unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt wäre.
Bei Mitteilung, dass man stillt ist der Arbeitgeber verpflichtet umgehend eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Daher informiert bitte euren Arbeitgeber darüber, dass ihr stillt.
18. Oktober 2023 von Chris Kerscher
Sollte man dem Arbeitgeber mitteilen, dass man sein Kind noch stillt? Auf jeden Fall. Erfahre warum es sinnvoll ist!
Die Stillzeit ist im Mutterschutzgesetz nicht begrenzt.