Ein wichtiges Thema… In manchen wenigen Berufsgruppen sind Still-Beschäftigungsverbote gängig, in vielen weiß niemand darüber Bescheid.
In Kürze:
- Wann? Bei „unverantwortbarer Gefährdung“ am Arbeitsplatz!
- Nur wenn unverantwortbare Gefährdungen durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Versetzung nicht ausgeschlossen werden können!
- Beispiel – Tätigkeiten, bei denen man bestimmten Gefahren- oder Biostoffen ausgesetzt ist
- Beispiel – Tätigkeiten bei denen man bestimmter Strahlung ausgesetzt ist
- Beispiel – Akkord- oder Fließarbeit
Ein Still-Beschäftigungsverbot ist immer das letzte Mittel um eine „unverantwortbare Gefährdung“ am Arbeitsplatz auszuschließen. Vorher steht die mögliche Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Versetzung. Nur wenn diese beiden Möglichkeiten nicht umsetzbar oder zumutbar sind, muss die stillende Mutter von der Arbeit freigestellt werden. Dann wird ein betriebliches Beschäftigungsverbot in der Stillzeit erteilt.
Ein solches ist also kein „Wunsch“ der stillenden Mutter, sondern eine gesetzlich geregelte Maßnahme um stillende Mütter zu schützen. Die stillende Mutter darf also nicht arbeiten solange sie stillt und am Arbeitsplatz einer unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt wäre.
Damit der Arbeitsplatz auf „unverantwortbare Gefährdungen“ überprüft werden kann muss der Arbeitgeber natürlich wissen, dass eine Arbeitnehmerin (oder Auszubildende) stillt.
Informiert euren Arbeitgeber darüber, dass ihr stillt!
Während eines Beschäftigungsverbotes erhält die stillende Mutter übrigens weiterhin volles Entgelt. Dies errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Arbeitsmonate.
Wie sind eure Erfahrungen? Was habt ihr erlebt? Schreibt gerne in die Kommentare!
Eure Chris aka -Das Stillmonster-
Mutterschutzgesetz §10, Abs.1, 2 & 3/ §13, Abs.1/ §18
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