Mutterschutz
18. Oktober 2023 von Chris Kerscher | Kommentar schreiben
Ein solches ist also kein „Wunsch“ der stillenden Mutter, sondern eine gesetzlich geregelte Maßnahme um stillende Mütter zu schützen. Die stillende Mutter darf also nicht arbeiten solange sie stillt und am Arbeitsplatz einer unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt wäre.
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