Mutterschutz

Mitteilung an den Arbeitgeber? MUTTERSCHUTZ

Teilt ihr eurem Arbeitgeber mit, dass ihr stillt, gebt ihr diesem die Möglichkeit sich mit den Gefahren für Stillende auseinanderzusetzen, um euch und euer Kind zu vor Gefahren zu schützen, und so den Betrieb (auch langfristig für andere stillende Mütter) stillfreundlich zu gestalten.

In Kürze:

  • Die Mitteilung über das Stillen ist freiwillig, sie ist keine Verpflichtung!
  • Bei Mitteilung über das Stillen ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
  • Es wird beurteilt ob Änderungen am Arbeitsplatz nötig sind, oder ob ein Beschäftigungsverbot für die Stillzeit ausgestellt wird.
  • Auch weitere Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz können so beachtet werden!


Da Stillen noch immer nicht die Norm in der Gesellschaft darstellt und gerade „Langzeitstillen“ noch oft „heimlich“ geschieht ist es umso wichtiger darüber zu reden und „normal“ damit umzugehen. 

Nicht umsonst werden Stillende im Mutterschutzgesetz berücksichtigt. Ihr verzichtet ja auch nicht freiwillig auf Urlaubstage oder einen Teil eures Gehalts, oder?

Die Beachtung des Mutterschutzgesetzes in der Stillzeit ist keine unangemessene „Extrawurst“, sondern einfach geltendes Recht um die Sicherheit stillender Mütter zu gewährleisten und eine Überlastung zu vermeiden.

Übrigens: Die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung über das Stillen („Stillbescheinigung“) wird im Mutterschutzgesetz nicht genannt. Verlangt euer Arbeitgeber eine Stillbescheinigung (was ja durchaus nachvollziehbar ist) solltet ihr eine solche bei eurem Gynäkologen oder eurer Gynäkologin einholen. Die Kosten hierfür muss euch euer Arbeitgeber erstatten.

Geht ihr im Arbeitsumfeld offen mit dem Stillen um? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Kommentiert gerne!

Eure Chris aka -Das Stillmonster-

QUELLE

Mutterschutzgesetz §15 Abs. 1
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