Mutterschutz

Gefährdungsbeurteilung – MUTTERSCHUTZ

Eine Gefährdungsbeurteilung dient der Überprüfung des Arbeitsplatzes der stillenden Mutter hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Es wird überprüft ob eine „unverantwortbare Gefährdung“ vorliegt, und wenn ja, welche Maßnahmen erfolgen müssen, um die Gefährdung auszuschließen.

In Kürze:

  • Bei Mitteilung, dass man stillt ist der Arbeitgeber verpflichtet umgehend eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 
  • Gibt es eine „unverantwortbare Gefährdung“ am Arbeitsplatz für die einzelnen Tätigkeiten der Mutter?
  • Nein > keine Maßnahmen erforderlich
  • Ja > Maßnahmen erforderlich (nach Rangfolge):

1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen durch Schutzmaßnahmen.

2. Versetzung an anderen Arbeitsplatz, wenn möglich und zumutbar.

3. Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz und der Gesundheit von Mutter und Kind! Das bedeutet, eine Gefährdungsbeurteilung ist zunächst einmal eine Bestandsaufnahme. Gibt es Gefährdungen für die stillende Mutter? Welche sind das? Was ist zu tun? Es wird auch erfasst ob eure Arbeitszeiten mit dem Mutterschutzgesetz kollidieren und ob sie möglicherweise geändert werden müssen. Dies betrifft insbesondere Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Am Ende der Gefährdungsbeurteilung wird dann vermerkt ob und welche Maßnahmen erfolgen müssen. Zusätzlich sollte euch ein Gespräch angeboten werden um alles zu besprechen.

Damit der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung ausstellen kann, muss er jedoch wissen, dass ihr stillt. Informiert euren Arbeitgeber also darüber!

Wie geht ihr damit um? Wie hat euer Arbeitgeber reagiert? Kommentiert gerne!

Eure Chris aka -Das Stillmonster-


QUELLE

Mutterschutzgesetz §10, Abs.1, 2 & 3
Mutterschutzgesetz §13, Abs.1
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