Vielen ist es nicht bewusst: Auch in der Stillzeit unterliegt man dem Mutterschutzgesetz.
In Kürze:
- Die Stillzeit ist im Mutterschutzgesetz nicht begrenzt.
- Mütter unterliegen die gesamte Stillzeit über dem Mutterschutzgesetz!
- Aus gutem Grund: die Dauer der Stillzeit ist höchst individuell!
- Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind!
Die Regelungen und Rechte die sich daraus ergeben enden eben nicht mit dem Ende des „Mutterschutzes“ nach der Geburt! Denn „Mutterschutz“ bezeichnet umgangssprachlich meist die Zeit, in der man nach der Geburt von der Arbeit freigestellt ist (i.d.R. 8 Wochen) und meint eigentlich die Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
Das Mutterschutzgesetz enthält jedoch alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Schwangerschaft und Stillzeit von Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden und dient dem Schutz der Gesundheit von Schwangeren und Stillenden Frauen am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz!
Eine sichere Weiterbeschäftigung soll ermöglicht und Benachteiligungen entgegengewirkt werden.
Leider wird gerne §7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes falsch zitiert und auf eine Begrenzung auf 12 Monate hingewiesen. Diese Begrenzung bezieht sich jedoch nur auf das Recht auf Freistellung für Stillpausen. Andere Regelungen bleiben davon unberührt und gelten über die 12 Monate hinaus bis zum Ende der Stillzeit…
…und die ist eben nicht begrenzt.
Ihr selbst entscheidet wie lange ihr stillt!
Eure Chris aka -Das Stillmonster-
Quelle
Mutterschutzgesetz §1 Abs.4