Arbeit und Stillen im ersten Lebensjahr… geht das? Ja, es geht! Ob ihr das wollt ist natürlich eine andere Frage. Fakt ist: damit es möglichst gut funktioniert, sollte euer Arbeitgeber Bescheid wissen, dass ihr stillt. So kann er euer Recht auf Stillpausen wahren.
In den ersten 12 Monaten nach der Geburt sind Mütter für die „erforderliche Zeit“ zum Stillen freizustellen.
- Mindestens (!) 2x tägl. 30 Min. oder 1x tägl. 60 Min.
- Bei mehr als 8 Std. zusammenhängender Arbeitszeit: 2x 45 Min. oder ggf. 1x 90 Min.
Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz und der Gesundheit von Mutter und Kind! Sprecht mit eurem Arbeitgeber ab, wie die Umsetzung machbar und für euch sinnvoll ist. Es ist nach Absprache auch möglich Freistellzeiten an den Rand eurer Arbeitszeit zu legen.
Wichtig: Die o.g. Zeiten sind Zeiten, die euch mindestens gewährt werden sollen! Solltet ihr mehr Zeit brauchen, sprecht mit eurem Arbeitgeber darüber. Ihr könnt die Zeiten im Übrigen auch zum Abpumpen nutzen.
Es darf euch kein Entgeltausfall für diese Zeiten entstehen! Auch eine Vor- oder Nacharbeit der Freistellzeiten ist nicht zulässig. „Normale“ Pausenzeiten sind außerdem von den Stillpausen abzugrenzen und bleiben davon unberührt. Ein Raum zum Stillen, der die Privatsphäre sicherstellt, muss am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Dieser muss ein paar Bedingungen erfüllen, etwa ein Fenster und eine Möglichkeit zum Hinlegen.
Euer Säugling kann sich übrigens in der Regel ganz gut auf verschobene Stillzeiten einrichten. Ein Abpumpen der Muttermilch und Fütterung mit dieser, wenn ihr Arbeiten seid kann auch ein funktionierendes Modell sein.
Wie sind eure Erfahrungen? Kommentiert gerne!
Eure Chris aka -Das Stillmonster-
QUELLE
Mutterschutzgesetz §7 Abs.2/ §9 Abs.3 und §23 Abs.1
Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A4.2 „Pausen und Bereitschaftsräume“ Punkt 6.