In der Stillzeit ist im Mutterschutzgesetz klar geregelt, wie viel Mehrarbeit ihr leisten dürft. Nicht mehr als 8,5 Stunden täglich und nicht mehr als 90 Stunden in einer Doppelwoche (14 Tage inkl. Sonntage).
Aber: Die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt eines Monats nicht überschritten werden.
Das bedeutet: es darf zwar in o.g. Umfang Mehrarbeit geleistet werden, jedoch muss diese innerhalb eines Monats auch wieder durch frei ausgeglichen werden.
Einer Überlastung stillender Mütter soll so entgegengewirkt werden. Auch hier gilt wieder: nur wenn euer Arbeitgeber weiß, dass ihr stillt, kann er euch schützen!
In Kürze:
- Mehrarbeit ist in der Stillzeit nur sehr eingeschränkt zulässig.
- Nicht mehr als 8,5 Stunden täglich.
- Nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche (also innerhalb von 2 Wochen).
- Im Durchschnitt eines Monats darf nicht mehr als die vertragliche Wochenarbeitszeit gearbeitet werden.
Was habt ihr erlebt? Schreibt gerne in die Kommentare!
Eure Chris aka -Das Stillmonster-
Quelle
Mutterschutzgesetz §4 Abs.1